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Barrierefreiheit.

Was an diesem Entwurf gemessen wurde, womit — und was ausdrücklich nicht geprüft ist.

Dies ist keine Erklärung nach § 15 BFSGV.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Selbstauskunft: Der Betrieb erklärt, in welchem Umfang sein Angebot die Anforderungen erfüllt, und benennt sich als Ansprechpartner für Beschwerden.

Beides kann nur die ZEKU Logistik GmbH selbst. Sie hat von diesem Entwurf bislang keine Kenntnis. Wir geben deshalb keine Konformitätsaussage in ihrem Namen ab — auch nicht als Muster.

Was hier steht, ist etwas anderes: der nachprüfbare Prüfstand dieses Entwurfs, gemessen von Conexa Digital.

⚠ Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für eine reine Darstellungsseite eines Transportbetriebs im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen überhaupt gilt, ist offen — es erfasst Verbraucherdienstleistungen. An der Sachfrage ändert das nichts: Eine Seite soll bedienbar sein, ob eine Pflicht besteht oder nicht.

Was gemessen wurde.

Mit einem echten Browser bei 1280 und 390 Bildpunkten Breite, an der ausgelieferten Seite — nicht durch Durchsuchen des Quelltextes. Eine Textmustersuche meldet zuverlässig Dinge, die es nicht gibt, und übersieht die, die es gibt.

Bedienung nur mit der Tastatur

geprüft

Jede Seite mit echten Tastendrücken durchlaufen. Alle Bedienelemente erreichbar, kein Halt ohne sichtbaren Fokus, keine Tastaturfalle. Das Menü in der Kopfzeile hält den Fokus im geöffneten Zustand fest und gibt ihn bei Esc an den Knopf zurück.

Trefferflächen

44 Bildpunkte

An der Auslieferung bei 390 Bildpunkten Breite gemessen — nicht am Quelltext. Jede Schaltfläche und jeder Verweis erreicht mindestens 44 × 44 Bildpunkte.

Farbkontrast

geprüft, auch auf Fotos

Text über Bildern an den tatsächlichen Bildpunkten gemessen, nicht gegen eine angenommene Hintergrundfarbe. Fließtext erreicht 4,5:1, große Schrift 3:1.

Struktur und Landmarken

geprüft

Eine H1 je Seite, keine übersprungene Überschriftenebene, benannte Bereiche für Navigation, Inhalt und Fußzeile. Ein Sprunglink zum Inhalt ist der erste Halt der Tastatur.

Bewegung abbestellbar

berücksichtigt

Wer im Betriebssystem »Bewegung reduzieren« eingestellt hat, bekommt die scroll-gebundenen Effekte und das laufende Zeichen im Kopf nicht zu sehen. Die Inhalte bleiben vollständig.

Ohne JavaScript

eingeschränkt bedienbar

Das Menü in der Kopfzeile braucht JavaScript. Deshalb steht die vollständige Navigation zusätzlich in der Fußzeile, die ohne Skript funktioniert. Alle Texte und Bilder sind ohne JavaScript da.

Was nicht geprüft ist.

Eine Prüfaussage ohne diese Liste wäre eine Entwarnung. Die Messung findet nur, wonach sie sucht.

  • Echte Geräte — gemessen wurde ausschließlich in Chromium.
  • Safari, Firefox und die Browser älterer Android-Geräte.
  • Echte Screenreader (NVDA, JAWS, VoiceOver). Geprüft ist die Auszeichnung im ausgelieferten HTML, nicht ihr Vorlesen.
  • Vergrößerung über 200 % und Textabstands-Einstellungen des Browsers.
  • Bedienung durch Menschen mit Behinderung. Eine Messung ersetzt keinen Nutzertest — sie findet nur, wonach sie sucht.

Eine Barriere melden.

Sind Sie auf dieser Seite auf eine Barriere gestoßen? Schreiben Sie uns — an uns, nicht an den Betrieb. Wir haben die Seite gebaut, also liegt der Fehler bei uns.

[email protected]

Hilfreich ist: welche Seite, welches Element, womit Sie sie bedienen (Tastatur, Screenreader, Vergrößerung). Wir melden uns zurück und sagen, was wir ändern — oder warum nicht.

⚠ Für Beschwerden gegen einen Wirtschaftsakteur nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Für diesen Entwurf ginge eine solche Beschwerde ins Leere: Die ZEKU Logistik GmbH kennt die Seite nicht, und wir sind hinsichtlich ihres Angebots kein Wirtschaftsakteur.